Sperrung kinderpornographischer Seiten: Position des Deutschen Internet Verbandes

Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen liegt uns besonders am Herzen. Anbieter von Kinderpornographie müssen intensiv bekämpft werden. Wir begrüßen daher die Debatte sehr. Es darf allerdings bei allen Maßnahmen nicht aus den Augen verloren werden, dass die Problematik technisch und rechtlich sehr komplex ist. Die Politik sollte daher in noch stärkerem Maße betroffene Service Provider, Verbände sowie technische und juristische Experten in den Entscheidungsprozess einbeziehen.

Der Deutsche Internet Verband erkennt an, dass sowohl der Jugendschutz als auch das Fernmeldegeheimnis und die Meinungsfreiheit wichtige Schutzgüter sind, die im Einzelfall sorgsam miteinander abgewogen werden müssen. Jeder Eingriff in die Bürgerrechte muss sich am Maßstab der Verhältnismäßigkeit messen lassen.

 

Der Deutsche Internet Verband fordert, dass Maßnahmen praktisch umsetzbar, technisch sicher und rechtlich einwandfrei sind.

 

Praktisch umsetzbar ist eine Lösung nur, wenn sie den faktischen Gegebenheiten Herr wird. Aufgrund der digitalen Form der Inhalte können diese binnen kurzer Zeit auf andere Internetseiten umgezogen werden. Um solche „Nomadeninhalte“ wirksam zu sperren, ist schnelles Handeln erforderlich. Schnelles Handeln schließt aber eine intensive Prüfung aus. Wer unter Zeitdruck Seiten sperren muss, ist anfällig für Fehler. Es besteht dann die Gefahr, dass auch Seiten gesperrt werden, bei denen die Sperrvoraussetzungen nicht vorliegen. Es muss daher in jedem Fall ein System geschaffen werden, das diese Probleme löst und damit auch praktisch umsetzbar ist. Ein praxisfernes System richtet dagegen mehr Schaden an als es nützt.

 

Die Maßnahmen müssen technisch sicher sein. Es muss folglich garantiert sein, dass es keine einfachen technischen Umgehungsmöglichkeiten gibt. Anonymisierungsdienste oder die Eingabe der IP-Adresse anstatt der URL dürfen nicht dazu führen, dass entsprechende Seiten doch zugänglich sind. Zu bedenken ist ferner, dass nur ein winziger Teil der Kinderpornographie über das world wide web zugänglich gemacht wird. Der Löwenanteil wird über peer-to-peer-Netzwerke oder Handys getauscht. Mit der Sperrung bestimmter Internetseiten verhindert man diese strafbaren Handlungen nicht.

 

Rechtlich einwandfrei sind Maßnahmen nur, wenn sie mit dem Verfassungsrecht in Einklang stehen. Datenspeicherungen ohne konkreten Verdacht und andere Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis müssen vermieden werden. Ferner ist zu beachten, dass in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden muss, ob ein Angebot kinderpornographisches Material enthält. Während dies in vielen Fällen eindeutig ist, so gibt es auch Grenzfälle, die sich im Graubereich bewegen. Hier muss sichergestellt werden, dass die Entscheidung über eine Sperrung von Personen mit juristischem Sachverstand getroffen wird, mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann und nicht zu einer Vorverurteilung führt. Kritisch sehen wir auch die Maßnahme, einen „roten Knopf“ einzuführen, dessen Aktivierung unverzüglich und ohne menschliche Prüfung zur Sperrung einer gewissen Seite führt. Die Gefahr des Missbrauchs ist hierbei immens. So könnte ein Unternehmen beispielsweise auf diesem Weg die Seite eines unliebsamen Konkurrenten sperren lassen, obwohl sich dort gar keine kinderpornographischen Inhalte befinden. Es muss ferner geklärt werden, wer den Schaden ersetzt, wenn irrtümlich falsche Seiten gesperrt wurden. Insgesamt ist zu beachten, dass die Sperrung von Seiten einen Sündenfall bedeuten könnte und später der Staat nicht nur Kinderpornographie, sondern auch Glücksspiel, Gewaltdarstellungen und andere unliebsame Inhalte sperren lassen könnte. Es ist insofern ein Dammbruch zu befürchten, da sich die Entwicklung dann nicht mehr wird rückgängig machen lassen. Umso wichtiger ist die gegenwärtige intensive Auseinandersetzung mit der Problematik und die sorgsame Abwägung der Rechtsgüter.

 

Wenn man der Kinderpornographie Herr werden will, gibt es sicherlich wirksamere Maßnahmen als die Sperrung von Internetseiten, da nur ein sehr kleiner Teil der Kinderpornographie über das world wide web verbreitet wird. Viel effektiver ist es, den Sumpf der Anbieter auszurotten. Hierfür sind europäische und weltweite Maßnahmen erforderlich, um die internationalen Drahtzieher zur Verantwortung zu ziehen. In diesem Rahmen sollten auch verstärkt verdeckte Ermittler eingesetzt werden.

 

RA Dr. Christian Rauda

Justiziar des Deutschen Internet Verbandes und Partner der Medienkanzlei GRAEF Rechtsanwälte