Google erhält Ohrfeige in Sachen Datenschutz
Immer wieder regt der Datenschutz von Internetnutzern zur Debatte an, sei es, dass die User ihre Daten auf Internetprofilen selbst für Dritte zugänglich machen oder dass Internetunternehmen Daten von Usern an Dritte verkaufen. Im Fall des Internetriesen Google hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 07.08.2009 (AZ: 324 O 650/08) diesem Unternehmen die Verwendung von zehn datenschutzrechtlich rechtswidrigen AGB-Klauseln gegenüber in Deutschland lebenden Nutzern untersagt. Beanstandet wurden unter anderem Klauseln, die die Veröffentlichung privater Daten durch Google ermöglichten. Trotz Googles Einwand, dass Rechte aus diesen Klauseln nicht mehr durchgesetzt würden, entschied sich das Landgericht Hamburg für die Verurteilung der amerikanischen Firma: ein Signal für Internetunternehmen, Datenschutz ernst zu nehmen.
Unangemessene Benachteiligung der Nutzer und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften
Betroffen sind hier Nutzer, die zum Beispiel den E-Mail- oder Wiki-Service von Google nutzen. Sie hätten vor dem Urteil damit rechnen müssen, dass ihre privaten Daten gelesen und durchsucht werden. Google behielt sich ein Recht auf Änderung oder sogar Löschung sämtlicher auf ihren Servern gespeicherter Inhalte vor, genauso wie die Möglichkeit der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke. Bei kundenfeindlichster Auslegung der Klauseln war Google faktisch ermächtigt, nicht nur die private E-Mail-Korrespondenz seiner Nutzer zu verwerten, sondern auch noch mit etwaigen gespeicherten Dateien, seien es Fotos oder im schlimmsten Fall auch unveröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten, nach Belieben zu verfahren. Manche Klauseln waren zudem intransparent, indem sie so unzureichend formuliert waren, dass dem Nutzer nicht ersichtlich werden konnte, für welche Services er die Verwertung seiner Daten erlaubt. Zudem war für den Nutzer die Einwilligung in die Verwendung der Daten für Werbezwecke u.a. nicht deutlich genug als solche zu erkennen. Diese muss u. a. optisch hervorgehoben sein, damit der Nutzer bewusst und eindeutig in die Verwendung seiner Daten einwilligen kann.
Stärkung des Datenschutzes der Nutzer?
Von dem Urteil geht eine Signalwirkung aus. Die Verurteilung eines der größten Internetunternehmen weltweit, Datenschutz und Verbraucherinteressen mehr zu beachten und zu schützen, sollte auch anderen Unternehmen zeige, dass die Daten ihrer Verbraucher sensibel sind und ihr Schutz dementsprechend rigide gehandhabt werden muss. Die Nutzer könnten also in Zukunft auf fairere AGB und besseren Datenschutz hoffen. Solange sollten Nutzer trotzdem aufpassen, worin sie manchmal mit nur einem Klick einwilligen.
Justiziar des Deutschen Internet Verbandes und Partner der Medienkanzlei GRAEF Rechtsanwälte
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